Rechte und
Pflichten kennen

Für Lehrling und Lehrbetrieb gibt es bei der Ausbildung einiges zu beachten.

Ausbildung im Betrieb und Berufsschule unter einen Hut bringen. Foto: Adobe Stock

Ist der Lehrvertrag unterschrieben, geht es mit der Ausbildung los. Dabei sind einige Rechte und Pflichten zu beachten. Der Lehrling muss sich in erster Linie bemühen, den Lehrberuf zu erlernen und sich dafür zu interessieren. Darüber hinaus ist mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umzugehen und die Berufsschule muss besucht werden. Betriebsgeheimnisse in dem jeweiligen Lehrbetrieb nicht weitergeben und dienstliche Anweisungen sowie Aufträge vom Vorgesetzten sind zu befolgen. Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden. Entfallen Schultage oder Wochen, zum Beispiel in den Semesterferien oder an schulautonomen Tagen, besteht für den Lehrling die Verpflichtung, im Betrieb zu arbeiten.

Sichere Bedingungen am Arbeitsplatz

Aber auch Lehrlinge haben gegenüber ihres Dienstgebers das Recht darauf, in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden und das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten. Das ausbildende Unternehmen muss unter angemessenen Arbeitsbedingungen ausbilden sowie unter anderem vor Überforderung, Gefährdung, und Mobbing am Ausbildungsplatz schützen. Der Lehrling hat außerdem das Recht darauf, die Berufsschule zu besuchen und muss dafür freibekommen. Für die Unterrichtszeit wird das Lehrlingseinkommen weiterbezahlt.

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