Wie ist es mit dem Urlaub?

Die verdiente freie Zeit lässt auch Lehrlinge neue Energie tanken.

Der Sommer ist angekommen und mit ihm die Urlaubszeit. Wichtig zu wissen ist, dass auch jeder Lehrling Anspruch auf Urlaub hat. Meistens sind es 25 Arbeitstage. Wenn im jeweiligen Unternehmen von Montag bis Samstag gearbeitet wird – wie zum Beispiel im Handel – haben die Arbeitnehmer ein Recht auf 30 Urlaubstage. Dabei werden gesetzliche Feiertag aber nicht mit einberechnet.

Ab wann dürfen Lehrlinge ihre Ferien machen?

Nach den ersten sechs Monaten der Lehrzeit steht den Auszubildenden der Urlaub in voller Höhe zu. Wer schon vorher Urlaub machen möchte, hat ein Recht auf die anteiligen (aliquoten) Urlaubstage. Das bedeutet konkret, nach einem Monat Lehre kann man bereits 2,5 Tage Urlaub nehmen. Aber aufgepasst, das muss vorher mit dem Vorgesetzten besprochen sein! Gut zu wissen ist außerdem, dass man zu Beginn des zweiten Lehrjahres gleich das Recht auf den Jahresurlaub hat. Bevor aber die freien Tage konsumiert werden, wird eine Urlaubsvereinbarung vom Lehrbeauftragten benötigt. Das heißt, eine schriftliche Erlaubnis. Dauer und Beginn müssen vorab mit dem Vorgesetzten beziehungsweise den Kollegen besprochen werden. Wer ohne diese Vereinbarung auf Urlaub geht, bleibt unerlaubt von der Arbeit fern und das kann unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung führen. Der Urlaub muss jedoch nicht verbraucht und kann auch aufgeteilt werden. Das wiederum ist ebenfalls mit dem Arbeitgeber im Vorhinein abzuklären.

Urlaub wird aufgebraucht oder ausbezahlt

Sollte am Ende der Lehrzeit oder bei Auflösung des Lehrverhältnisses noch Urlaub übrig sein, werden die restlichen Tage in der Regel von Betrieb ausbezahlt. Und! Dem Ausbildner ist es nicht erlaubt, Lehrlinge ohne ihr Einverständnis auf Urlaub zu schicken, auch nicht während der Kündigungsfrist.

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