Neues lernen und entdecken

Lehrlinge können bei Praktika im Ausland wertvolle Erfahrungen sammeln.

Lehrlinge verfügen über qualifiziertes fachliches Wissen und sind für Unternehmen von großer Bedeutung. In Kärnten hat die Lehrlingsausbildung bereits lange Tradition. Alle Personen, welche die neunte Schulstufe erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, eine Lehrlingsausbildung zu starten. Neben unterschiedlichen Modellen dieser Ausbildung wie Lehre mit Matura, Lehre nach der Matura und Lehre mit Studium gibt es auch die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum zu machen. Unternehmen, die ihren Lehrlingen während der Ausbildungszeit ein Praktikum ermöglichen erhalten Förderungen für das Lehrlingseinkommen, was die Angelegenheit für beide Seiten interessant gestaltet. Positiv daran ist auch, dass die Lehrlinge selbst und der ausbildende Betrieb von einer umfangreichen zusätzlichen beruflichen und schulischen Weiterbildung profitieren. Dazu gehört auch die Erlangung von erhöhter internationaler Kompetenz und Erfahrung.

Lehrlinge können sich bei Praktika im Ausland internationales Know-how aneignen und Erfahrung sammeln.
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Lehrabschluss nachholen?

Auch Personen mit Berufserfahrung oder Lehrlinge, die ihre Ausbildung
nicht beenden konnten, können zur Lehrabschlussprüfung antreten.

Die Lehrabschlussprüfung ist bekanntlich die Krönung der Ausbildung und öffnet die Tür zur Karriere. Aber aufgepasst! Auch Personen mit Berufserfahrung oder Lehrlinge, die ihre Lehre nicht beenden konnten, haben die Möglichkeit, anzutreten. Voraussetzung bei Personen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben ist der Nachweis von mindestens der Hälfte der Lehrzeit – allenfalls unter Berücksichtigung eines Lehrzeitersatzes. Auch Personen, die keine Möglichkeit haben, einen Lehrvertrag für die fehlende Zeit abzuschließen, können zur Prüfung zugelassen werden. Dafür gilt es den frühestmöglichen Prüfungstermin abzuklären. Ebenfalls zur LAP antreten können Personen ab 18 Jahren, die bereits Berufserfahrung haben – zum Beispiel als Hilfskraft – und somit das erforderliche Know-how besitzen. Oder die entsprechende Berufserfahrung durch Kurse erworben haben. Sie können die Lehrabschlussprüfung ohne vorangegangene Lehrzeit ablegen. Zur Zulassung muss bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Antrag gestellt werden. Neben Kosten für einen Vorbereitungskurs ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen.

Zur Vorbereitung für die Lehrabschlussprüfung werden Kurse angeboten. Foto: Adobe Stock
Die Lehrabschlussprüfung kann nachgeholt werden. Foto: Adobe Stock
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